Durch die Lage unseres Flugplatzes im Naturschutzgebiet müssen wir für Gastflieger eine nicht so ganz entspannte Regelung praktizieren. Für die sich um unser Flugfeld befindlichen Grundstücke gelten die NSG -spezifischen  Vorschriften. D.h., diese Wiesengrundstücke dürfen bis zum 1. Juli  wegen Bodenbrütern nicht betreten werden.

Der Gast-Pilot muß also in der Lage sein, den Segler in jedem Fall sicher auf dem Flugfeld zu landen.

Für Anfänger oder weniger geübte Piloten besteht daher leider nur die Möglichkeit, erst ab 1. Juli am Flugbetrieb teilzunehmen.

  In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die Vorschriften für den Betrieb von Modellflugzeugen ( jetzt UAV = unbemannte Luftfahrzeuge) verschärft.  Im Einzelnen wären das: Nachweis der Halter-Haftpflichtversicherung über den Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) oder den Modellflug-Sportverband Deutschland (MFSD), Nachweis einer Online - Sachkunde Prüfung bei DMFV oder MFSD, (Kenntnisnachweis), Registrierung als UAV- Pilot beim Luftfahrt-Bundesamt, (der Registriercode muß am Modellflugzeug angebracht sein). Diese Voraussetzungen gelten auch  für den Gastflieger.


Formular "Gastflieger"  download

 

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