Durch die
Lage unseres Flugplatzes im Naturschutzgebiet müssen wir für
Gastflieger eine nicht so ganz entspannte Regelung praktizieren.
Für die sich um unser Flugfeld befindlichen Grundstücke gelten
die NSG -spezifischen Vorschriften. D.h., diese
Wiesengrundstücke dürfen bis zum 1. Juli wegen
Bodenbrütern nicht betreten
werden.
Der Gast-Pilot muß also in der Lage sein, den Segler in
jedem Fall sicher auf dem Flugfeld zu landen.
Für Anfänger oder weniger geübte Piloten besteht daher leider
nur die Möglichkeit, erst ab 1. Juli am Flugbetrieb
teilzunehmen.
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In den letzten
Jahren hat der Gesetzgeber die Vorschriften für den
Betrieb von Modellflugzeugen ( jetzt UAV = unbemannte
Luftfahrzeuge) verschärft. Im Einzelnen wären das:
Nachweis der Halter-Haftpflichtversicherung über den
Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) oder den
Modellflug-Sportverband Deutschland (MFSD), Nachweis
einer Online - Sachkunde Prüfung bei DMFV oder MFSD,
(Kenntnisnachweis), Registrierung als UAV- Pilot beim
Luftfahrt-Bundesamt, (der Registriercode muß am
Modellflugzeug angebracht sein). Diese Voraussetzungen
gelten auch für den Gastflieger.
Formular "Gastflieger"
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