INTERESSENGEMEINSCHAFT
MODELLSEGELFLUG e.V.
Kreis Siegen-Wittgenstein
Vielen Dank für den Besuch unserer kleinen WEB - Präsenz
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT MODELLSEGELFLUG existiert seit etwa 1983. 1987 erfolgte der Eintrag ins Vereinsregister. Z.Zt. haben wir 24 Mitglieder.
Ziel und Zweck des Vereines ist das Fliegen mit Modellsegelflugzeugen unter Ausnutzung thermischer Aufwinde. Wir veranstalten keine Wettbewerbe, keine Ausstellun-
gen usw. Um unser Hobby zu sichern, haben wir einige Wiesengrundstücke langfristig angepachtet. 1988 wurde
uns vom Regierungspräsidenten in Münster die Aufstiegserlaubnis für Modellsegelflugzeuge bis 20 kg Gewicht er-
teilt. Dieser Prozess war langwierig, da in etwa 180 m Entfernung ein Naturschutzgebiet begann.
In der folgenden Zeit war unser Flugbetrieb immer wieder durch andere Nutzungsansprüche gefährdet. Kurz
nach Gründung unseres Vereines sollte hier ein Golfplatz entstehen, einige Zeit später wurde schon für die Er-
stellung von Windkraftwerken vermessen. Auch die Errichtung eines Großflugplatzes war in Planung.
Dann kam 2004 die Erweiterung des o.g. Naturschutzgebietes zu unseren Ungunsten. Insider wissen, dass der
Modellflugbetrieb im NSG nicht unproblematisch ist.
Das Fluggelände ist ein naturbelassenes Wiesengrundstück und wird auf einer Länge von etwa 70 m und einer
Breite von etwa 30m für die für Segelflug erforderlichen Bedürfnisse gemäht.
Gestartet wurde in der Anfangszeit mit Schlauchgummis unterschiedlicher Zugkraft. Später kamen dann zwei
starke Elektrowinden hinzu. Damit wurden Segler bis 9 m Spannweite auf Höhe gebracht.
Nach der Erweiterung des NSG war leider das Auslegen des Windenseiles nicht mehr möglich, so dass wir auf
diese Startart verzichten mußten. Dadurch haben sich E-Motore in der Rumpfspitze als Starthilfe durchgesetzt. Vereinzelt wird aber auch noch mit dem Gummiseil gestartet.
Die max. Spannweite der Segler hat sich so bei 6 m eingependelt.
Modellflugzeuge werden durch das Luftfahrt - Bundesamt als Luftfahrzeuge eingestuft. Der Flugbetrieb
unterliegt somit einer bindenden Regelung. Des weiteren besteht eine Haftpflicht Versicherungspflicht
speziell für Modellflugzeuge.
Organisiert sind wir im Deutschen Modellflieger Verband. Hier sind wir auch versichert. Auch unsere
rechtlichen Interessen werden ggf. vertreten.
Der Flugbetrieb mit Modell-Segelflugzeugen bis 25 kg Abfluggewicht wurde 2015 erneut genehmigt von
der Bezirksregierung in Münster sowie der Unteren Landschaftsbehörde in Siegen.
Nicht betrieben werden dürfen Modelle mit Verbrennermotoren, Modelle, welche für ihren Flug ständig
oder überwiegend elektrischen Antrieb benötigen, Hotliner mit schnellem Wechsel der Flughöhen,
Hubschrauber, Copter, Drohnen sowie alle Fluggeräte ohne charakteristische Eigenschaften von
Segelflugmodellen