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Die INTERESSENGEMEINSCHAFT
MODELLSEGELFLUG
existiert
seit etwa 1983. 1987 erfolgte der Eintrag ins Vereinsregister.
Z.Zt. haben wir 24 Mitglieder.
Ziel und Zweck des Vereines ist das Fliegen mit Modellsegelflugzeugen
unter Ausnutzung thermischer Aufwinde. Wir veranstalten keine Wettbewerbe, keine
Ausstellungen usw. Um unser Hobby zu sichern, haben wir einige
Wiesengrundstücke langfristig angepachtet. 1988 wurde uns vom
Regierungspräsidenten in Münster die Aufstiegserlaubnis für
Modellsegelflugzeuge bis 20 kg Gewicht erteilt. Dieser Prozess
war langwierig, da in etwa 180 m Entfernung ein
Naturschutzgebiet begann. |
In der folgenden Zeit war unser Flugbetrieb immer wieder durch
andere Nutzungsansprüche gefährdet. Kurz nach Gründung unseres
Vereines sollte hier ein Golfplatz entstehen, einige Zeit später
wurde schon für die Erstellung von Windkraftwerken vermessen.
Auch die Errichtung eines Großflugplatzes war in Planung. Dann
kam 2004 die Erweiterung des o.g. Naturschutzgebietes zu
unseren Ungunsten. Insider wissen, dass der
Modellflugbetrieb im NSG nicht unproblematisch ist.
D
as Fluggelände ist ein naturbelassenesWiesengrund-stück und
wird auf einer Länge von etwa 70 m und einer Breite von etwa 30m
für die für Segelflug erforderlichen Bedürfnisse gemäht.
Gestartet wurde in der Anfangszeit mit Schlauchgummis
unterschiedlicher Zugkraft. Später kamen dann zwei starke
Elektrowin- den hinzu. Damit wurden Segler bis 9 m Spannweite auf
Höhe gebracht. Nach der Erweiterung des NSG war leider das
Ausle- gen des
Windenseiles nicht mehr möglich, so dass wir auf diese Startart
verzichten mußten. Dadurch haben sich
E-Motore in der Rumpfspitze als Starthilfe durchgesetzt.
Vereinzelt wird aber auch noch mit dem Gummiseil gestartet. Die
max. Spannweite der Segler hat sich so bei 6 m eingependelt.
Modellflugzeuge
werden durch das Luftfahrt - Bundesamt als Luftfahrzeuge
eingestuft. Der Flugbetrieb unterliegt somit einer bin- denden
Regelung. Des weiteren besteht eine Haftpflicht -
Versicherungs Pflicht speziell für Modellflugzeuge. |
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Der
Flugbetrieb mit Modell-Segelflugzeugen
bis 25 kg
Abfluggewicht wurde 2015 erneut genehmigt von der
Bezirksregierung in Münster sowie
der Unteren Landschaftsbehörde in
Siegen. |
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Nicht betrieben werden dürfen
Modelle mit Verbrennermotoren, Modelle,
welche für ihren Flug ständig oder
überwiegend elektrischen Antrieb benötigen, Hotliner mit schnellem Wechsel der Flughöhen,
Hubschrauber, Copter, Drohnen sowie alle
Fluggeräte ohne charakteristische Eigenschaften von
Segelflugmodellen |
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