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In der folgenden Zeit war unser Flugbetrieb immer wieder
durch andere Nutzungsansprüche gefährdet. Kurz nach
Gründung unseres Vereines sollte hier ein Golfplatz
entstehen, einige Zeit später wurde schon für die
Erstellung von Windkraftwerken vermessen. Auch die
Errichtung eines Großflugplatzes war in Planung. Dann
kam 2004 die Erweiterung des o.g. Naturschutz-
gebietes zu
unseren Ungunsten. Insider wissen, dass der
Modellflugbetrieb im NSG nicht unproblematisch ist.

Das Fluggelände ist ein naturbelassenes Wiesengrundstück und
wird auf einer Länge von etwa 70 m und einer Breite von etwa 30m
für die für Segelflug erforderlichen Bedürfnisse gemäht.

Gestartet
wurde in der Anfangszeit mit Schlauchgummis
unterschiedlicher Zugkraft. Später kamen dann zwei
starke Elektrowinden hinzu.
Damit wurden Segler bis 9 m Spannweite auf
Höhe gebracht. Nach der Erweiterung des NSG war leider das
Auslegen des
Windenseiles nicht mehr
möglich, so dass wir auf diese Startart
verzichten mußten. Dadurch haben sich
E-Motore in der Rumpfspitze als Starthilfe durchgesetzt.
Vereinzelt
wird aber auch noch mit dem Gummiseil gestartet. Die
max. Spannweite der Segler hat sich so bei 6 m eingependelt.
Modellflugzeuge werden
durch das Luftfahrt - Bundesamt als Luftfahrzeuge
eingestuft. Der Flugbetrieb unterliegt somit einer
bindenden Regelung.
Desweiteren besteht eine Haftpflicht -
Versicherungs Pflicht über die Dachverbände speziell für Modellflugzeuge.
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